Geschichte der Zeitarbeit
Es Bedarf nur eines Anfangs...
1948 - Zwei Anwälte auf Personalsuche
Zwei amerikanische Anwälte suchen vergeblich Ersatz für eine erkrankte Sekretärin und stellen fest, dass auch andere Anwälte befristete Personalengpässe haben. Hieraus entsteht die Idee zur Arbeitnehmerüberlassung. Noch im selben Jahr geht das erste Unternehmen für Personalleasing in den Vereinigten Staaten hervor.
1956 - Eröffnung der ersten Büros
Eröffnung der ersten Büros für Zeitarbeit in Europa: Paris und London.
1960 - Eröffnung des ersten Büros in Deutschland
Das erste Büro für Zeitarbeit in Deutschland öffnet in Bremen.
1967 - Weichenstellung Personalüberlassung Deutschland
Am 4. April stellt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem Musterprozess die Weichen für die Zukunft der Personalüberlassung in Deutschland. Die Arbeitnehmerüberlassung ist grundsätzlich mit dem Recht der freien Berufswahl vereinbar.
1972 - Gesetz gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung
Das "Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung", kurz AÜG, wird verabschiedet.
1985 - Erhöhung der zulässigen Überlassungsdauer
Die maximal zulässige Einsatzdauer wird von drei auf sechs Monate erhöht.
1994 - Erhöhung der zulässigen Überlassungsdauer
Die maximal zulässige Einsatzdauer verlängert sich von sechs auf maximal neun Monate.
1994 - Vermittlungsmonopol Bundesanstalt für Arbeit fällt
Das Vermittlungsmonopol der Bundesanstalt für Arbeit wird aufgehoben.
1997 - Erhöhung der Überlassungsdauer
Die Reform des AÜG: Die höchstzulässige Überlassungsdauer beträgt nun ein Jahr.
1998 - Gründung iGZ
Der iGZ wurde 1998 als Interessengemeinschaft Deutscher Zeitarbeitsunternehmen gegründet. Der iGZ ist mittlerweile der mitgliederstärkste Arbeitgeberverband der Zeitarbeitsbranche. Er vertritt die Interessen von rund 3.000 Mitgliedsunternehmen — und das bundesweit.
2003 - Erster Tarifvertrag
Der iGZ schließt den bundesweit ersten Tarifvertrag Zeitarbeit mit der DGB-Tarifgemeinschaft ab. Damit verbunden erfolgt ein positiver Imagewandel für die Branche.
2004 - Novelle des AÜG tritt in Kraft
Im Zuge von Hartz IV tritt die Novelle des AÜG in Kraft. Die zeitliche Beschränkung der Überlassungsdauer entfällt, ebenso das Synchronisations- und Wiedereinstellungsverbot.
2008 - Ausgebildete Personaldiensleistungskaufleute
Aufgrund der Vielfältigkeit der Aufgaben in einem Personaldienstleistungsunternehmen, wird 2008 eine spezifische Ausbildung zum Personaldienstleistungskaumann eingeführt. Dieser Ausbildungszweig brachte im Jahr 2010 erstmals Personaldienstleistungskaufleute hervor.
2012 - Einführung der Branchenzuschläge
Die Gewerkschaften der Metall- und Elektro- sowie der Chemischen Industrie haben sich mit den Zeitarbeitsverbänden auf eine Angleichung der Stundenlöhne von Zeitarbeitskräften an die Löhne festangestellter Mitarbeiter geeinigt. Dabei erfolgt die Anpassung über gestaffelte Zuschläge, die von der Einsatzdauer im jeweiligen Kundenunternehmen abhängen. Tarifpartner weiterer Branchen orientieren sich im Zuge an diesem Modell und übernehmen Regelungen in gleicher Form. Der Tarifvertrag von Metall- und Elektro- bzw. Chemischer Industrie tritt folglich am 01.11.2012 in Kraft.
2013 - Gründung der Firma Exakt Personal GmbH
Jede Geschichte hat einen Anfang.